Eine Brotkarte aus dem Jahre 1915

07 Dezember 2009 , Verfasst in Aus dem alten Lennep 

brotkarte-10In meinen Unterlagen zum alten Lennep fand ich neulich eine Brotempfangsberechtigungskarte aus dem Jahre 1915, also aus der Zeit des Ersten Weltkriegs. Sie ist ausgestellt auf einen Landsturmmann namens Wollenweber, der seinerzeit seine Wohnung in der Mittelstraße, also der heutigen Rotdornallee hatte.

Der Name Wollenweber passt zwar gut zu Lennep, ich konnte jedoch keinen Namenträger in meinen historischen Verzeichnissen ausmachen, nur Wüllenweber. Vielleicht war der Mann ja auch nur kriegsbedingt und vorübergehend da, schließlich gab es zu der Zeit Lenneper Militäreinheiten, die z.B. in Dolhain-Limbourg in Belgien lagen und den ganzen Krieg über im Grenzschutz Belgien verwandt wurden. Das Landsturmbataillon Lennep wurde 1914 am 21. Tag der Mobilmachung gebildet und die Mannschaften setzten sich aus den ältesten Jahrgängen der Landwehr und aus noch garnisonsdienstfähigen Mannschaften zusammen. Dolhain oder früher auch Daelheim ist eine Teilgemeinde von Limburg an der belgischen Weser (Vesdre), in deren Nähe auch die Gileppetalsperre liegt und die Stadt Verviers, die wegen ihrer Tuchgeschichte ebenfalls eine besondere Beziehung zur Lenneper Vergangenheit hat. Davon und vom heimischen Bezirkskommando an der Schwelmer Straße, das brotkarte-2seine Gestellungsbefehle für den Landwehrbezirk Lennep derzeit im Cölner Hof bzw. im König von Preußen aushändigte, gibt es auch noch so manches Bild. Da immer wieder gefragt wird, wo denn das genannte Bezirkskommando gelegen war, so dient der Hinweis, es lag ungefähr dort, wo sich unlängst Anwohner über Lärm- und Geruchsbelästigungen beschwerten, die von einem Bistro bzw. Gartencafé ausgegangen sein sollen. Die Gerüche Alt-Lenneps, etwa in der Zeit, als das Bezirkskommando noch seines Amtes waltete, dienen den Beschwerdeführern sicherlich nicht als Maßstab, und ich, der ich an der Ecke zur Schwelmer Straße als Vierzehnjähriger vorm Konfirmandenunterricht meine Dreierpackung Roth-Händle aus dem Automaten zog, ein wenig darunter die Tochter des dortigen Friseurs von zuhause abholte und später in der nahe gelegenen Wallstraße als zeitweiliger Oberschulpostler die Quellekataloge in die Häuser trug (wobei einem öfters ein „Bittern“ verabreicht wurde), also, ich habe noch so manche Erinnerung an die „Düfte“ der vergangenen Zeit.

Die Kreisstadt Lennep stellte also im Oktober 1915 dem Landsturmmann Wollenweber eine Brotempfangsberechtigung aus, gültig für eine Person. Mit dieser Berechtigung, gedruckt auf blauen Karton, konnten vom Berechtigten in der Zeit vom 17. Oktober bis 1. Dezember 1915 insgesamt 28 Pfund Brot oder Mehl bezogen werden. Der Wert der Karte war in der damaligen Hungerzeit gar nicht zu überschätzen, was auch der Grund dafür war, dass derartige Dokumente mit dem Dienstsiegel der Stadt Lennep gesichert wurden. Eine Brotempfangsberechtigung oder eine Brotkarte war seinerzeit ein vom Staat ausgegebenes Dokument zur Bescheinigung, dass der Besitzer das Lebensmittel Brot in einer bestimmten Menge überhaupt erhalten durfte. Lebensmittelmarken wurden allgemein in Notzeiten, vor allem im Krieg, an die Bevölkerung ausgegeben, um den allgemeinen Mangel an Konsumgütern besser verwalten zu können. Außer Lebensmitteln waren häufig auch andere Konsumgüter, z.B. Kohlen, Kleidung, Genussmittel wie Zigaretten und Alkohol sowie Benzin rationiert. Für die Erteilung eines Bezugsscheins musste, sofern der nicht dienstlich ausgegeben wurde, ein begründeter Antrag gestellt werden. In Deutschland wurde im Ersten Weltkrieg Anfang 1915 zunächst Brot rationiert, später auch Milch, Fett, Eier und andere Nahrungsmittel. So gab z. B. es die Karte zur Empfangnahme von Butter, Margarine – Pflanzenfett, aber auch eine Seifenkarte. Notwendig waren die Rationierungen, da durch die britische Fernblockade kaum noch Lebensmittelimporte möglich waren, gleichzeitig aber Produktion im Lande zurückging, weil viele Bauern eingezogen worden waren. Seit dem 1. August 1916 gab es in Deutschland auch eine Verordnung für Web-, Wirk- und Strickwaren. Die Bezugsscheinpflicht wurde im Dezember 1916 auf Schuhwaren ausgedehnt.

Zurück zum Landsturmmann Wollenweber. Seine Brotempfangsberechtigungskarte ist in mehrere Felder oder Rubriken aufgeteilt. Da die Zuteilung bei voller Ausnutzung für 8 Wochen reichen musste, war man nur berechtigt, sich beim Bäcker die jeweils in einer Woche zustehende Brotmenge aushändigen zu lassen. Einem Pfund Brot entsprachen dabei 350 Gramm Mehl. Dem Bäcker wie dem Brotkäufer war es strengstens verboten, Broteinheiten im Voraus zu transferieren. Jede Abgabe wurde in ein bestimmtes Zeitfeld eingetragen oder wie im vorliegenden Falle in ein spezielles Entwertungsfeld gelocht. Dabei galt die auf der Karte eingedruckte Devise: Wer weniger Felder lochen lässt, als ihm zukommen, also mit dem Brot spart, dient dem Vaterlande! Ob das wohl oft vorgekommen ist?

Die Bestimmungen waren insgesamt sehr restriktiv gefasst und auf jeder Karte aufgedruckt. Es heißt dort: Brot und Mehl darf nur entnommen werden gegen Lochung einer entsprechenden Zahl von Feldern. Die Lochung nimmt nur der Verkäufer vor. Ein Verkäufer, welcher mehr Felder locht, als er nach der Menge des an den Karteninhaber abgegebenen Brotes oder Mehles lochen darf, wird zu Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk bestraft. Innerhalb einer und derselben Woche (Sonntag bis Samstag einschließlich) darf Brot und Mehl nur von einem und demselben Lieferanten entnommen werden. Wer hiergegen verstößt, macht sich strafbar. Aushändigung einer neuen Brotkarte erfolgt nach Ablauf der vorliegenden gegen deren Rückgabe bei derselben Stelle, welche die vorliegende Karte ausstellte; bei Verlust der Karte nur, wenn diese gehörig glaubhaft gemacht wird und gegen eine Gebühr von 5 Mark. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Karte selbst zu verwahren. Er macht sich strafbar, wenn er sie seinem Bäcker oder einem anderen Dritten in Verwahr gibt.

Die uns vorliegende Brotkarte des Landsturmanns Wollenweber sagt uns auch aus, wer in Lennep das Brot an ihn ausgegeben hat. Es war der Bäcker Wilhelm Isenburg, der seinerzeit sein Geschäft in der Berliner Straße 18 hatte. Den Älteren von uns ist an dieser Stelle noch die spätere Bäckerei und Conditorei Kühnel in Erinnerung. Wilhelm Isenburg war verwandt mit dem Cafétier, der in der Wetterauer Straße vor der Familie Grah dort eine Konditorei mit Restauration und Weinhandel betrieb bzw. dem Verleger Hugo Isenburg in Chemnitz, der nebenbei über seine Vaterstadt Lennep und das Bergische Land Berichte verfasste und drucken ließ. Der Stempel „Wilhelm Isenburg“ ist auf der Brotempfangskarte deutlich zu erkennen, er wurde jeweils am Montag für eine Woche gesetzt, in der der Landsturmmann sein Brot oder Mehl bei ihm bezog. Die Felder für die nicht in Anspruch zu nehmenden Wochen wurden übrigens amtlicherseits per Dienstsiegel der Stadt Lennep vorsorglich entwertet, damit niemand hier durch Fälschungen unberechtigterweise Brot ergattern konnte.

brotkarte-1Der Mangel an grundlegenden Lebensmitteln war 1914 schon schnell entstanden, er steigerte sich aber im Verlaufe des Krieges noch beträchtlich. Zunächst begegnete man der Situation in der Hoffnung eines schnellen Sieges noch mit Humor. So gab es z.B. Postkarten, die den knappen Zucker karikierten. Unter dem Titel Zuckerersatz sieht man einen Soldaten seine Dame küssen und dazu steht geschrieben: Man hat sich manches abgewöhnt in unserer heut´gen Zeit – so auch den Zucker – ist der Kuss doch auch voll Süßigkeit! Später um 1918 wurde der Ton bitterer, als Feldpostkarte erschien folgende Trauer-Anzeige aus Magerstadt mit schwarzem Rand:

Allen Verwandten und Bekannten die wirklich schmerzliche Nachricht, dass heute Früh 7 Uhr unser unvergesslicher Laib Brot im Alter von kaum drei Tagen den Weg alles Irdischen gegangen ist. Wer die Vorzüglichkeit des Dahingeschiedenen kannte, wird unseren Schmerz zu würdigen wissen. Von Beileidsbesuchen wolle man bitte Abstand nehmen, dagegen bitten die Hinterbliebenen um Brotmarken: Hans und Anna Mehlnot, Fritz Schmalhans, Karl Wenigfleisch und Berta Ohnefett.

brotkarte-7Brot- bzw. Lebensmittelkarten gab es übrigens nicht nur zur Zeit des Ersten Weltkriegs. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden sie in der Bundesrepublik Deutschland erst im Jahr 1950 abgeschafft, 1948 gab es z.B. Haushaltsausweise für Vollmilch. In der DDR wurden derartige Zuteilungs- oder Berechtigungsscheine bis Mai 1958 benutzt. Man findet sie auch gar nicht so häufig in privatem Besitz überliefert, da sie i.d.R. jeweils nach Gebrauch abgegeben werden mussten, um jeweils eine neue zu erhalten. Umso schöner also, wenn man eine heimatliche Brotkarte findet wie in unserem Fall. Nach dem Zweiten Weltkrieg übrigens war die Ernährungssituation in Lennep ausgesprochen katastrophal, es gab nichts zu beißen, wie man sagt, man fuhr über Land zum „Kungeln“, brachte eine Kopfkissenhülle voll Nudeln mit, briet sein Essen mit nächtlich „schwarz“ gepresstem Rapsöl, das aus der Pfanne heraus in alle Richtungen explodierte, weswegen man die Küchenwände vorsichtshalber zusätzlich mit alten Zeitungen sicherte. Durch die Zimmer hingen Bindfäden, an denen Tabakblätter getrocknet wurden, fermentiert wurde der Tabak je nach der Erfindungsgabe des Herstellers. Die Mütter konnten aufgrund der Unterernährung ihre Kleinkinder nicht stillen, der heute „stattliche“ Schreiber dieser Zeilen (bei seinem Urgroßvater Albert nannte man dies: mit Embonpoint) überlebte nur durch die Zufuhr des damaligen Wundermittels Vigantol. Zwar irrte der oft sarkastische Chefarzt des Lenneper Krankenhauses an der Hackenberger Straße, als er hinwarf: der kommt nicht durch, aber die heutige Freude über die damalige Fehlprognose mag uns, gerade auch in der jetzigen Vorweihnachtszeit, auch Anlass zu der Erkenntnis geben, dass es uns trotz einer großen Wirtschaftskrise im Vergleich zu damals und vor allem im Vergleich zu vielen Weltregionen nicht schlecht geht.

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